Stromwechsel beim Neubau – Geht das?
Wer neu baut, benötigt zunächst einmal einen Baustromanschluss, der die Baustelle mit dem notwendigen Strom versorgt. Dieser kann nur beim örtlichen Netzbetreiber beantragt werden und die Stromversorgung erfolgt durch den örtlichen Grundversorger – der vermutlich der teuerste Anbieter ist. Daher werden Bauherren zunächst immer vom Grundversorger beliefert. Doch sobald der Einzug erfolgt ist, kann der Versorger vollkommen frei gewählt und so viel Geld gespart werden.
1. Geld sparen mit Stromwechsel
Ein Wechsel vom Grundversorger lohnt sich fast immer, denn immer mehr Anbieter übertrumpfen sich gegenseitig mit günstigen Tarifen. Beim Wechsel müssen einige Punkte beachtet werden:
- Herkömmlicher Strom oder Ökostrom (Infos zu den Unterschieden)?
- Bei einer Vorauszahlung ist Vorsicht angesagt (siehe Pleiten der Stromanbieter)
- Laufzeiten über einem Jahr vermeiden (mehr dazu bei der Verbraucherzentrale)
2. Für Anbieter entscheiden
Ist der künftige Versorger gefunden, ist der Wechsel in der Regel schnell online erledigt. Hierzu ist nur der Name des Grundversorgers, die Kundennummer und die Zählernummer notwendig – diese befindet sich entweder auf einer Plakette oder auf einem Aufkleber, die beide auf dem Stromzähler aufgebracht sind. Der Zählerstand selbst wird erst am Tag des Wechsels abgelesen.
3. Kündigung
Die Kündigung des alten Versorgers nimmt der neue Anbieter vor. Dafür lässt er sich bei Vertragsabschluss eine Vollmacht geben und kündigt sodann den Vertrag mit dem Grundversorger. Einige Stromversorger warten mit diesem Schritt noch, da eine Widerrufsfrist von vierzehn Tagen besteht. Vom neuen Stromlieferanten wird ein Begrüßungsschreiben verschickt, in dem zu entnehmen ist, wann dieser mit der Lieferung beginnt und wann und in welcher Höhe Abschläge zu zahlen sind.
4. Zählerstand
Der alte oder neue Netzbetreiber wird den Zählerstand am Tag des Wechsels anfordern. Dieser sollte auch für die eigenen Unterlagen notiert werden, um die Schlussrechnung überprüfen zu können. Danach bestätigt der alte Versorger die Kündigung und schickt nach Zählerablesen eine Schussrechnung. Bei einer etwaigen Überzahlung erstattet der alte Versorger den zu viel gezahlten Betrag, im entgegengesetzten Fall fordert er eine Nachzahlung.
Bild 1: ©istock.com/ra-photos